Einige Änderungen zum Bafög bringt der August: Ab sofort kann man bereits dann Bafög erlangen, wenn man sich vorläufig für ein Masterstudium einschreibt, obwohl das Bachelor Zeugnis noch nicht vorliegt. Eine solche Leistungsbewilligung wäre aber vorbehaltlich einer Rückforderung, falls a) das Bachelor Studium nicht erfolgreich abgeschlossen wird oder b) im Anschluss kein Master Studium aufgenommen wird.
Gleichwohl wird hiermit eine bisherige Regelungslücke abgemildert.
Eine Erhöhung der Sätze erfolgt erst 2016.